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KGV: Verkehrsabgaben

MEDIENMITTEILUNG vom 31. März 2011

Verkehrsabgabengesetz muss zurückgezogen werden

Das vom Regierungsrat beantragte Verkehrsabgabengesetz (VAG) ist nicht rechtskonform und muss deshalb zurückgezogen werden. Gemäss Gesetz zur Entlastung von Unternehmen (EntlG) müssen Gesetzesvorlagen seit dem 1. Januar 2011 eine Aussage darüber enthalten, ob sie Auswirkungen auf die Unternehmen haben und dem EntlG genügen (§3). Zudem ist eine Regulierungsfolgeabschätzung vorzunehmen. Beides muss der Kommission und dem Parlament zur Kenntnis gebracht werden. Die Vorlage zum VAG enthält keine entsprechenden Angaben und kann deshalb im Parlament nicht wie geplant bereits am 18. April behandelt werden.

Mit der Vorlage 4688 hat der Regierungsrat dem Parlament die Vorlage für die Änderung des Verkehrsabgabengesetzes zur Beschlussfassung überwiesen. Es lässt sich wohl nicht von der Hand weisen, dass diese Gesetzesänderung Auswirkungen auf die Unternehmen im Kanton haben würde. Gemäss „Gesetz zu administrativen Entlastung von Unternehmen (EntlG)“, welches seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist, muss in jeder Vorlage dargelegt werden, welche Auswirkungen diese auf die Unternehmen hat und ob die Bestimmungen des EntlG eingehalten sind. Zudem wird eine Regulierungsfolgenabschätzung verlangt. Beides ist in der Vorlage 4688 nicht vorhanden. Das Parlament verfügt somit nicht über alle relevanten Information und kann deshalb die Vorlage in dieser Form nicht wie geplant beraten.
Damit zeigt sich, dass die Verwaltung die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Unternehmen im Kanton noch immer ausblendet. Der Eifer zur Umverteilung unter dem ökologischen Deckmäntelchen hat offensichtlich den Blick dafür verstellt, die Vorlage auch auf Ihre Rechtmässigkeit zu prüfen. Der Gesetzgebungsdienst und die zuständige Direktion haben hier eine unvollständige Arbeit abgeliefert, die nachgebessert werden muss, bevor das Parlament darüber beraten kann.
Da die Vorlage noch Anfang 2010 in die verwaltungsinterne Vernehmlassung gegeben wurde, trifft die neu geschaffene Koordinationsstelle keine Schuld an diesem Versäumnis. Ebenso ist es nicht die Aufgabe einer Sachkommission, Vorlagen auf ihre Rechtmässigkeit zu prüfen. Es wäre jedoch zu erwarten, dass der Gesetzgebungsdienst und die zuständige Direktion über den aktuellen Stand der Gesetzgebung im Bild sind. Auf jeden Fall zeugt die Vorlage zur Änderung des VAG nicht von sorgfältiger Arbeit. Wie weit auch das Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz ebenfalls unter den Gesichtspunkten der neuen Gesetzgebung zu beurteilen sind, wird noch zu prüfen sein.
Das Entlastungsgesetz geht auf die erfolgreich lancierte KMU-Entlastungsinitiative zurück, die vom Kantonalen Gewerbeverband im August 2006 eingereicht wurde. Seit dem 1. Januar 2011 sind das neue Gesetz und die zugehörige Verordnung in Kraft.

Kontakt:

KANTONALER GEWERBEVERBAND ZÃœRICH

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Hans Rutschmann, Präsident
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